Es passiert meist nebenbei: du öffnest dein eigenes Impressum, weil du eine Telefonnummer nachsehen willst, und bleibst an einem Halbsatz hängen, den du seit Jahren nicht gelesen hast: „Verantwortlich für diese Internetseiten (i.S.v. §§ 5 TMG, 55 II RStV)“. Zwei Fundstellen, ein Satz — und beide Gesetze, auf die er verweist, gibt es unter diesem Namen nicht mehr. Das Telemediengesetz ist seit dem 14. Mai 2024 Geschichte, der Rundfunkstaatsvertrag seit dem 7. November 2020. Was machst du jetzt?
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ich sage dir nicht, was in dein Impressum gehört oder ob dein Text richtig ist. Das darf ich nicht, und es steht mir auch nicht zu. Was ich dir zeige, ist etwas Kleineres und trotzdem Nützliches: eine Prüfmethode. Vier Zeichenketten, drei Suchwege, eine Stunde. Danach weißt du, wo auf deiner Website Namen stehen, die es nicht mehr gibt. Was du daraus machst, ist deine Entscheidung — im Zweifel die Frage an jemanden, der beraten darf.
Veraltete Fundstellen auf einen Blick
- Das TMG gibt es nicht mehr: Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz abgelöst. Die Anbieterkennzeichnung steht seither in
§ 5 DDG. - Der RStV ist noch länger weg: Der Medienstaatsvertrag gilt mit Wirkung vom 7. November 2020; die entsprechende Vorschrift ist
§ 18 Abs. 2 MStV. - Vier Zeichenketten reichen:
TMG,RStV,Telemediengesetz,Rundfunkstaatsvertrag. Mehr braucht diese Prüfung nicht. - Drei Wege führen dahin: die Suche im WordPress-Backend, ein Suchen-und-Ersetzen-Werkzeug im reinen Lesemodus, oder
site:deinedomain.de TMGbei Google. - Nicht nur das Impressum: Dieselben Wörter stecken oft in Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und alten Beiträgen.
- Die Datenschutzerklärung veraltet anders: nicht durch Gesetzesänderungen, sondern dadurch, dass sich die Website ändert und der Text stehen bleibt.
- Und ausdrücklich: Das hier ist keine Rechtsberatung. Der Beitrag zeigt, wie du überholte Fundstellen findest — nicht, was auf deinen Seiten stehen muss. Die rechtliche Bewertung gehört woandershin.

Der Befund: zwei Namen, die es nicht mehr gibt
Warum ausgerechnet dieser Satz so lange übersteht
Solche Sätze stehen zwischen Anschrift und Kontaktdaten und lesen sich so seriös, wie solche Sätze sich lesen sollen. Genau das ist das Problem: Ein Satz mit Paragrafenzeichen sieht aus, als hätte ihn jemand geprüft. In den allermeisten Fällen hat ihn irgendwann jemand aus einer Vorlage kopiert — und danach nie wieder angesehen.
Dass beide Fundstellen überholt sind, lässt sich ohne juristische Bewertung feststellen, weil es schlicht Daten sind. Das Digitale-Dienste-Gesetz wurde mit dem Gesetz vom 6. Mai 2024 verkündet (Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 149) und trat am 14. Mai 2024 in Kraft; das TMG wurde aufgehoben. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern führt es zur Impressumspflicht als „Vorgängergesetz bis 13.05.2024″ und nennt heute § 5 Abs. 1 DDG. Der Medienstaatsvertrag vom 15. April 2020 ist nach der Bekanntmachung im Bremischen Gesetzblatt mit Wirkung vom 7. November 2020 in Kraft getreten; der Impressums-Leitfaden der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz nennt § 18 Abs. 2 MStV.
Mehr sage ich dazu nicht. Ob dein Angebot unter die eine, die andere oder gar keine dieser Vorschriften fällt — das ist genau die Bewertung, die hier nicht hingehört.
Warum das der Normalfall ist
Ein Impressum wird einmal angelegt und dann behandelt wie die Fußleiste: Es ist da, es sieht ordentlich aus, es gibt keinen Anlass, es zu öffnen. Kein Plugin meldet, dass ein Gesetz umbenannt wurde. Ein Beitrag bekommt Kommentare und Aufrufe — ein Rechtstext nichts davon.
Dazu kommt: Gesetzesnamen ändern sich selten, aber wenn, dann für alle gleichzeitig. Der Wechsel zum DDG hat an einem Tag jede Website betroffen, die den Namen führt. Wer 2021 eine Vorlage kopiert hat, hat 2024 nichts falsch gemacht — nur nichts.
Die Prüfmethode: vier Zeichenketten, drei Wege
Wonach du suchst und womit
Die Prüfung besteht darin, die eigene Website nach vier Wörtern abzusuchen — zwei Abkürzungen und zwei ausgeschriebene Namen, denn Vorlagen benutzen mal das eine, mal das andere:
| Suchbegriff | Was du damit findest |
|---|---|
TMG | Kurzform in Klammerzusätzen, oft neben dem RStV |
Telemediengesetz | ausgeschriebene Form, häufig in Datenschutzerklärungen |
RStV | Kurzform, meist als § 55 II RStV oder § 55 Abs. 2 RStV |
Rundfunkstaatsvertrag | ausgeschriebene Form, oft in älteren Vorlagen |
Der erste Weg ist die Suche im WordPress-Backend, oben rechts über der Liste. Entscheidend ist, dass sie pro Inhaltstyp arbeitet: Unter „Seiten“ durchsucht sie Seiten, unter „Beiträge“ Beiträge. Wer nur eine Liste absucht, übersieht die Hälfte.
Der zweite Weg ist ein Suchen-und-Ersetzen-Werkzeug, wie es fast jedes Wartungs-Plugin mitbringt. Solche Werkzeuge haben meist einen Trockenlauf, der nur anzeigt, wo ein Begriff steht — genau so setzt du sie ein. Sie schauen auch in Widgets, Optionen und Theme-Einstellungen, wo die Backend-Suche nicht hinkommt. Ein Massenersetzen in Rechtstexten ist dagegen keine gute Idee: Was ein Fundort braucht, entscheidest nicht du im Suchfeld.
Der dritte Weg braucht nur eine Suchmaschine und zeigt deine Seite so, wie sie draußen ankommt:
site:deinedomain.de TMG
site:deinedomain.de RStV
site:deinedomain.de Rundfunkstaatsvertrag
Das findet nur, was indexiert ist, und hinkt hinterher. Dafür findet es Seiten, die du in der eigenen Verwaltung längst vergessen hast: eine alte Landingpage, eine Unterseite aus einem eingestellten Projekt, ein PDF. Solche Blindstellen sind der Grund, warum ich Suchmaschinenabfragen gern gegen den eigenen Blog laufen lasse — mehr dazu in meinen SEO-Fehlern im eigenen Blog.
Nicht nur das Impressum
Der häufigste Fehler ist, dass die Prüfung nach dem Impressum aufhört. Gesetzesnamen wandern aber durch alle Textbausteine, die man sich zusammengeklickt hat. Zweiter großer Fundort ist die Datenschutzerklärung, gerade in Abschnitten zu Logdateien, Kontaktformularen oder Kommentaren. Dritter ist eine Widerrufsbelehrung. Und dann sind da die alten Beiträge.
Bei Beiträgen ist die Sache nicht so eindeutig. Ein Text von 2019 über den damaligen Rundfunkstaatsvertrag ist kein veralteter Rechtstext, sondern ein Text mit einem Datum. Unterscheide also: Steht der Name da, weil die Seite eine Angabe macht — oder weil ein Text von damals erzählt? Im ersten Fall ist Aufräumen richtig, im zweiten wäre es Geschichtsklitterung; da löst ein kurzer Nachsatz den Fall besser.
Die größere Baustelle: die Datenschutzerklärung
Sie veraltet nicht durch Gesetze, sondern durch dich
Bei Gesetzesnamen ist es einfach: Ein Name ändert sich, du suchst danach, du findest die Stellen. Bei der Datenschutzerklärung geht das nicht — sie wird in aller Regel nicht durch eine Gesetzesänderung schief, sondern dadurch, dass sich die Website ändert und der Text stehen bleibt.
Jedes Mal, wenn du ein Plugin installierst, eine Schriftart einbindest oder ein Banner einbaust, ändert sich, was deine Seite beim Aufruf tut. Entfernst du etwas, ebenfalls. Der Text ändert sich nicht mit; er ist eine Momentaufnahme vom Tag seiner Erstellung. Danach driften beide auseinander, in zwei Richtungen: Es steht etwas drin, was es nicht mehr gibt, und es fehlt etwas, was es inzwischen gibt.
Nach Zeichenketten suchen hilft hier nicht, denn du weißt nicht, wonach. Was hilft, ist der Abgleich in beide Richtungen: erst die Erklärung Absatz für Absatz lesen und bei jedem genannten Dienst fragen, ob es ihn noch gibt. Dann umdrehen und nachsehen, welche fremden Server deine Seite beim Aufruf kontaktiert.
Die zwei Richtungen, in die der Text wegdriftet
Die erste Richtung ist die harmlosere: Im Text steht etwas, was es auf der Seite nicht mehr gibt. Ein typisches Beispiel ist ein abgeschalteter Newsletter. Der Abschnitt beschreibt Anmeldung, Verarbeitung der Adresse und Abmeldung noch in aller Ausführlichkeit — nur dass das Formular seit dem letzten Umbau nirgends mehr steht. Die Erklärung beschreibt dann einen Vorgang, den es gar nicht gibt.
Die zweite Richtung ist die unangenehmere: Etwas läuft auf der Seite, steht aber nirgends im Text. Klassiker sind extern eingebundene Schriften und die Avatare unter den Kommentaren — beide werden bei jedem Seitenaufruf von einem fremden Server geholt, beide fehlen in vielen Erklärungen. Das findet man beim Lesen nie, denn man liest nur, was dasteht, nicht, was fehlt. Sichtbar wird es erst, wenn du die Aufrufe deiner Seite im Browser nachmisst. Bei Schriften lässt sich der Befund sogar an der Wurzel erledigen, indem du sie selbst hostest — der einzige Umgang mit so einem Befund, bei dem hinterher weniger im Text stehen muss statt mehr.
Der Rhythmus: ein Termin im Jahr
Warum ein Termin und nicht ein guter Vorsatz
Rechtstexte veralten selten aus Nachlässigkeit. Sie veralten, weil der Auslöser fehlt. Für alles andere gibt es einen: Ein Update wird eingespielt, weil WordPress erinnert. Ein Kommentar wird freigegeben, weil eine Mail kommt. Für Rechtstexte kommt keine Mail — nur ein Zustand, der sich langsam von der Wirklichkeit entfernt.
Also baust du dir den Auslöser selbst: ein wiederkehrender Kalendertermin, einmal im Jahr, festes Datum. Der Jahrestag der Domain eignet sich gut, den vergisst man ohnehin nicht. Eine Stunde reicht — und weil ein Termin ohne Inhalt nichts bringt, hängt eine Liste daran.
Was auf die Liste gehört
- Vier Zeichenketten: TMG, RStV, Telemediengesetz, Rundfunkstaatsvertrag — über Beiträge, Seiten und eigene Inhaltstypen.
- Ein Blick von außen: zwei, drei
site:-Abfragen, um vergessene Unterseiten zu finden. - Die Erklärung von vorn nach hinten: Gibt es jeden genannten Dienst noch?
- Die Erklärung von hinten nach vorn: die tatsächlich geladenen Fremdhosts messen und in der Erklärung nachschlagen.
- Die Pluginliste: Was ist seit dem letzten Termin dazugekommen oder rausgeflogen?
Der vierte Punkt trägt die Sache und wird am liebsten übersprungen. Er ist der einzige, der dir sagt, was deine Seite wirklich tut. Deshalb gehört er an denselben Termin wie das Messen der eingebundenen Fremddienste: dieselbe Stunde, dasselbe Browserfenster. Erst messen, dann den Text daneben legen. Meine Werkzeuge dafür stehen bei den Blogger-Tools.
Am Ende der Stunde steht keine Bewertung, sondern eine Liste von Abweichungen: Hier steht ein Name, den es nicht mehr gibt. Hier beschreibt ein Absatz etwas, was es nicht mehr gibt. Hier lädt die Seite etwas, das im Text fehlt. Das ist eine bessere Grundlage für ein Gespräch mit jemandem, der beraten darf, als die Frage, ob alles in Ordnung sei.
Zum Schluss noch einmal deutlich: Das war keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag zeigt eine Prüfmethode und sonst nichts — wie du Stellen findest, an denen Gesetzesnamen stehen, die es nicht mehr gibt, und wie du merkst, dass deine Datenschutzerklärung eine andere Website beschreibt als die, die du betreibst. Was daraus folgt und wie deine Texte lauten müssen, ist die rechtliche Bewertung deines Einzelfalls. Die gehört zu jemandem, der dich beraten darf. Die Daten und Fundstellen oben habe ich an Landesmedienanstalten und amtlichen Verkündungen geprüft; prüf sie trotzdem selbst nach.


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