Es passiert meist nebenbei: du öffnest dein eigenes Impressum, weil du eine Telefonnummer nachsehen willst, und bleibst an einem Halbsatz hängen, den du seit Jahren nicht gelesen hast: „Verantwortlich für diese Internetseiten (i.S.v. §§ 5 TMG, 55 II RStV)“. Zwei Fundstellen, ein Satz — und beide Gesetze, auf die er verweist, gibt es unter diesem Namen nicht mehr. Das Telemediengesetz ist seit dem 14. Mai 2024 Geschichte, der Rundfunkstaatsvertrag seit dem 7. November 2020. Was machst du jetzt?
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ich sage dir nicht, was in dein Impressum gehört oder ob dein Text richtig ist. Das darf ich nicht, und es steht mir auch nicht zu. Was ich dir zeige, ist etwas Kleineres und trotzdem Nützliches: eine Prüfmethode. Vier Zeichenketten, drei Suchwege, eine Stunde. Danach weißt du, wo auf deiner Website Namen stehen, die es nicht mehr gibt. Was du daraus machst, ist deine Entscheidung — im Zweifel die Frage an jemanden, der beraten darf.
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